Behinderten- und Krankenmorde unter deutscher Besatzung in der Ukraine und ihre juristische Aufarbeitung

© Mindaugas Mikulėnas

Prof. Dr. Tanja Penter von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg referierte am 25. März an der Außenstelle des DHIW in Vilnius über die systematischen Behinderten- und Krankenmorde in der Behindertenkolonie in Preslav unter deutscher Besatzung. In ihrem Vortrag verwies sie auf die verschiedenen Handlungslogiken und Motivationen lokaler wie deutscher Akteure während dieser Ermordungsaktion in der Ukraine, stellte den Verbrechenskontext anhand des vorliegenden sowjetischen Aktenmaterials vor und thematisierte die sowjetische Praxis der juristischen Aufarbeitung dieser Verbrechen. Eingebettet wurde ihre Argumentation in den allgemeinen Kontext des Umgangs mit NS-Verbrechen und Kollaborateuren in der Sowjetunion.

Im Zentrum des Vortrags stand das Mordgeschehen in der Preslaver Kolonie für behinderte Kinder. Im Rahmen eines Gerichtsprozesses wurden sieben sowjetische Mitarbeiter dieser Kolonie, darunter vier Frauen, angeklagt und später verurteilt. Die Historikerin erläuterte, dass sich in der Kolonie zwei Massenerschießungen ereignet hätten. Zuerst seien im Herbst 1941 auf dem Hof des Koloniegeländes jüdische Kinder von deutschen Soldaten erschossen worden, wobei sich niemand in der Kolonie für die Rettung dieser jüdischen Kinder eingesetzt habe. Die zweite Massenerschießung folgte im März 1943, als auch die übrigen Insassen von den Deutschen ermordet wurden. Lediglich 14 Menschen mit Behinderung seien durch Warnungen der Koloniemitarbeiter gerettet worden und konnten fliehen.

Die Vortragende verwies jedoch auch auf das breite Spektrum an Handlungsoptionen, die es zum damaligen Zeitpunkt gegeben habe und lieferte Erklärungen dafür, warum die Insassen der Behindertenkolonie nicht vom Pflegepersonal gerettet wurden. Dies sei insbesondere mit der Existenz einer starken Verflechtung von deutschen Tätern und lokalen Kollaborateuren zu erklären. Als Mordmotivation der Pflegekräfte nannte sie neben der Hoffnung auf persönliche Bereicherung auch die Angst, selbst zum Opfer der Besatzer zu werden.

Einen weiteren zentralen Teil des Vortrags nahm die juristische Aufarbeitung des Mordes ein. Während des Militärtribunals der NKVD-Truppen, das vom 13. bis 19. Januar 1944 in der Region stattfand, wurden die Angeklagten verurteilt. Der Gerichtsprozess wurde im Jahr 1956 und erneut 1991 revidiert, jedoch wurden die Verurteilten nicht rehabilitiert. Professor Penter zeigte auf, wie stark diese Kriegsereignisse noch immer in der ukrainischen Erinnerungskultur verankert sind. Erst im Jahr 2008 wurde in Preslav ein Denkmal für die Verstorbenen errichtet. Trotz dieser erinnerungspolitisch positiven Entwicklung kritisierte die Vortragende, dass die Verwicklung des Pflegepersonals in die Ermordung der Behinderten zu lange verschwiegen worden sei. Abschließend argumentierte die Historikerin, dass auch die fehlende Stimme der Opfer und ihrer Angehörigen dazu beitrug, dass auch mehr als 60 Jahre nach der Ermordung noch immer über das Mordgeschehen in der Kolonie für Behinderte geschwiegen werde.

Gegenstand der lebhaften Diskussion mit dem Publikum war die Problematik der Glaubwürdigkeit der untersuchten sowjetischen Akten aus den Gerichtsprozessen, die als Forschungsquellen dienten. Außerdem wurden die Behindertenpolitik und die Wahrnehmung von Behinderten in der damaligen Gesellschaft diskutiert.

Tanja Penter ist seit Oktober 2013 Professorin für Osteuropäische Geschichte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Zu ihren Arbeitsgebieten zählen die Geschichte Russlands, der Ukraine und der Sowjetunion im 19. und 20. Jahrhundert. Zuletzt erschien: Kohle für Stalin und Hitler. Leben und Arbeiten im Donbass 1929-1953 (Essen 2010).

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