Warschauer Kriminologisches Kolloquium

Versteht man Verbrechen als Konflikte zwischen zwei Parteien, lassen sich die Praktiken zu ihrer Lösung als Spiegel der Rechtskulturen einer Gesellschaft betrachten. Der Staat erscheint so als Summe der Praktiken zu ihrer Regulierung, die von Vertretern aller beteiligten Institutionen – darunter der Staatsanwaltschaft und der Polizei – sanktioniert werden. Eine solche nicht-normative Perspektive erlaubt, die binäre Unterscheidung zwischen Tätern und Opfern eines Verbrechens zu hinterfragen. Durch ihre Entscheidungen können einzelne Bürger in diesem Gefüge einen gewissen Einfluss auf die Handlungen des Staates erlangen, der damit als dynamisches und formbares Ganzes sichtbar wird.

Im Rahmen des Warschauer Kriminologischen Kolloquiums diskutieren wir im akademischen Jahr 2018/19 methodische und theoretische Interpretationen von Verbrechen und Rechtskultur. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus den Disziplinen Geschichte, Soziologie, Recht, Anthropologie, Resozialisierung und anderer Geisteswissenschaften diskutieren wir klassische und aktuelle Texte, die weiteren Sinne die Kriminologie geprägt haben, auf Polnisch oder Englisch erschienen sind und die Verbrechen als Teil der Rechtskultur einer Gesellschaft betrachten.

Die 1,5-stündigen Treffen finden einmal im Monat statt, der Text steht vorab fest. In der Regel finden die Treffen jeden zweiten Mittwoch im Monat um 15.30 Uhr im Kulturpalast in Raum 934 statt. Sie sind offen für alle interessierten Dozenten, Doktoranden und für Studierende, die zur Vorbereitung auf das Kolloquium den Text gelesen haben.

Dr. Anna Matczak, Collegium Civitas, anna.matczak@civitas.edu.pl

Dr. Felix Ackermann, Niemiecki Instytut Historyczny w Warszawie, ackermann@dhi.waw.pl

23
Apr
Vortrag
Abgesagt: Prof. Susannah Eckersley (Newcastle): Museums as democratic public space? Memory, Migration and Belonging in Germany
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