Stipendienprogramm des DHI Warschau – Allgemeine Informationen

Das Deutsche Historische Institut Warschau vergibt im Rahmen seiner Aufgaben und nach Maßgabe der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Stipendien zur Unterstützung solcher Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der polnischen, deutsch-polnischen und polnisch-ostmitteleuropäischen Geschichte, die einen Aufenthalt in Polen bzw. Litauen oder Tschechien erfordern. Es werden keine Förderungen für Schreibphasen (sogenannte "Schreibstipendien") vergeben. Die Stipendien richten sich in erster Linie an Nachwuchswissenschaftler/innen. Sie werden je nach Forschungsvorhaben für einen oder mehrere Monate gewährt. In der Regel werden Aufenthalte für das Entstehen von Qualifizierungsarbeiten gefördert.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach Exzellenzkriterien. Ein zusätzliches Auswahlkriterium ist das Maß, in dem sich die zu fördernden Forschungsvorhaben thematisch mit den aktuellen Forschungsbereichen des Deutschen Historischen Instituts Warschau berühren. Für eine Unterstützung kommen nur solche Forschungsvorhaben in Frage, für die bereits eine angemessene Vorarbeit geleistet worden ist.

Die Stipendien sind für die durch den Forschungsaufenthalt in Polen entstehenden Mehraufwendungen des/der Empfängers/Empfängerin bestimmt. Soweit Stipendiaten über ein Einkommen verfügen oder ein anderes Stipendium beziehen, liegen daraus erwachsende Verpflichtungen (z.B. Anzeigepflicht gegenüber Arbeit- oder Stipendiengeber, Versteuerung) ausschließlich in der Verantwortung der Stipendienempfänger/innen. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums durch das Deutsche Historische Institut Warschau besteht nicht. Das Stipendium wird vorbehaltlich der logistischen Durchführbarkeit gewährt.

Anträge auf Gewährung eines Stipendiums sind jeweils bis zum 02. April und 30. September 2024 für ein Stipendium ab dem folgenden Januar an den Direktor des Deutschen Historischen Instituts Warschau zu richten. Der Antrag soll aus folgenden Elementen bestehen:

• Anschreiben mit Angaben zum gewünschten Stipendienzeitraum
• Lebenslauf
• Liste der Veröffentlichungen
• Projektbeschreibung (Themenstellung, Leitfragen, methodischer Ansatz, aktueller Stand der Arbeit, Arbeitsprogramm, konkrete Arbeitsplanung für den Stipendienzeitraum, Quellen- und Literaturlage)
• Angaben zu früheren/aktuellen Förderungen des Forschungsvorhabens von dritter Seite

Doktorand(inn)en werden zusätzlich um Einreichung auch folgender Unterlagen gebeten:

• Zeugniskopie des Hochschulabschlusses
• Stellungnahme eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin
• Angaben zum Stand der polnischen Sprachkenntnisse
Es werden nur Anträge bearbeitet, deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form zu richten an die stellvertretende Direktorin des Deutschen Historischen Instituts Warschau:

Prof. Dr. Ruth Leiserowitz
DHI Warschau/Niemiecki Instytut Historyczny w Warszawie
Pałac Karnickich
Aleje Ujazdowskie 39
PL-00-540 Warszawa
Tel.: +48-22-5258300
Fax: +48-22-5258337
dhi(at)dhi.waw.pl

Die Höhe der Stipendien wird vom Deutschen Historischen Institut Warschau nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse in Polen sowie der von deutschen Fördereinrichtungen angewandten Stipendiensätze festgesetzt. Sie beträgt für Doktorand(inn)en ab 1. April 2024: 1300,--€, für Post-Doc-Stipendien ab 1. April 2024: 1800,--€. In begründeten Fällen können die Kinderbetreuungskosten für die Zeit des Stipendienaufenthalts anteilig oder vollständig übernommen werden.

Stipendiat(inn)en des Deutschen Historischen Instituts Warschau sind eingeladen, an den Besprechungen der jeweiligen Forschungsbereiche und den Veranstaltungen (Vorträgen, Kolloquien, Tagungen) des Instituts teilzunehmen und sich mit ihren Forschungsinteressen und -arbeiten in die am Institut geführten Diskussionen einzubringen. Sie sind eingeladen, dem Institut (dem Direktor bzw. einem/einer verantwortlichen Mitarbeiter/in des zugeordneten Forschungsbereiches) regelmäßig über den Fortgang ihrer Forschungsarbeit zu berichten und sollten spätestens zwei Monate nach Ablauf der Stipendiatenzeit einen eingehenden Abschlussbericht über ihren Stipendienaufenthalt einreichen. Von Publikationen, die aus dem geförderten Forschungsvorhaben erwachsen, erbittet sich das Deutsche Historische Institut Warschau jeweils ein Belegexemplar für seine Bibliothek.

Der Direktor des Deutschen Historischen Instituts Warschau kann die Bewilligung des Stipendiums mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, wenn Gründe erkennbar werden, die eine erfolgreiche Beendigung der Arbeit ausgeschlossen erscheinen lassen. Er kann dies rückwirkend tun, wenn das Stipendium durch unvollständige oder unrichtige Angaben erreicht worden ist oder/und das Stipendium nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde sowie Verpflichtungen (s. vorherigen Absatz) nicht eingehalten wurden.

(Stand: 3/2024)


Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen der Max Weber Stiftung

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