Stipendienprogramm des DHI Warschau – Allgemeine Informationen

Das Deutsche Historische Institut Warschau vergibt im Rahmen seiner Aufgaben und nach Maßgabe der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Stipendien zur Unterstützung solcher Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der polnischen, litauischen, tschechischen, deutsch-polnischen und polnisch-ostmitteleuropäischen Geschichte, die einen Aufenthalt in Polen bzw. Litauen oder Tschechien erfordern. Es werden keine Förderungen für Schreibphasen (sogenannte "Schreibstipendien") vergeben. Die Stipendien richten sich in erster Linie an Nachwuchswissenschaftler/innen. Sie werden je nach Forschungsvorhaben für einen oder mehrere Monate gewährt. In der Regel werden Aufenthalte für das Entstehen von Qualifizierungsarbeiten gefördert.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach Exzellenzkriterien. Ein zusätzliches Auswahlkriterium ist das Maß, in dem sich die zu fördernden Forschungsvorhaben thematisch mit den aktuellen Forschungsbereichen des Deutschen Historischen Instituts Warschau berühren. Für eine Unterstützung kommen nur solche Forschungsvorhaben in Frage, für die bereits eine angemessene Vorarbeit geleistet worden ist.

Die Stipendien sind für die durch den Forschungsaufenthalt in Polen entstehenden Mehraufwendungen des/der Empfängers/Empfängerin bestimmt. Soweit Stipendiaten über ein Einkommen verfügen oder ein anderes Stipendium beziehen, liegen daraus erwachsende Verpflichtungen (z.B. Anzeigepflicht gegenüber Arbeit- oder Stipendiengeber, Versteuerung) ausschließlich in der Verantwortung der Stipendienempfänger/innen. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums durch das Deutsche Historische Institut Warschau besteht nicht. Das Stipendium wird vorbehaltlich der logistischen Durchführbarkeit gewährt.

Anträge auf Gewährung eines Stipendiums sind jeweils bis zum 02. April und 30. September 2024 für ein Stipendium ab dem folgenden Januar an die Direktorin des Deutschen Historischen Instituts Warschau zu richten. Der Antrag soll aus folgenden Elementen bestehen:

• Anschreiben mit Angaben zum gewünschten Stipendienzeitraum
• Lebenslauf
• Liste der Veröffentlichungen
• Projektbeschreibung (Themenstellung, Leitfragen, methodischer Ansatz, aktueller Stand der Arbeit, Arbeitsprogramm, konkrete Arbeitsplanung für den Stipendienzeitraum, Quellen- und Literaturlage)
• Angaben zu früheren/aktuellen Förderungen des Forschungsvorhabens von dritter Seite
• Einwilligung zur Datenverarbeitung


Doktorand(inn)en werden zusätzlich um Einreichung auch folgender Unterlagen gebeten:

• Zeugniskopie des Hochschulabschlusses
• Stellungnahme eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin
• Angaben zum Stand der polnischen Sprachkenntnisse
Es werden nur Anträge bearbeitet, deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form zu richten an die stellvertretende Direktorin des Deutschen Historischen Instituts Warschau:

Prof. Dr. Ruth Leiserowitz
DHI Warschau/Niemiecki Instytut Historyczny w Warszawie
Pałac Karnickich
Aleje Ujazdowskie 39
PL-00-540 Warszawa
Tel.: +48-22-5258300
Fax: +48-22-5258337
dhi(at)dhi.waw.pl

Die Höhe der Stipendien wird vom Deutschen Historischen Institut Warschau nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse in Polen sowie der von deutschen Fördereinrichtungen angewandten Stipendiensätze festgesetzt. Sie beträgt für Doktorand(inn)en: 1300,--€, für Post-Doc-Stipendien: 1800,--€. In begründeten Fällen können die Kinderbetreuungskosten für die Zeit des Stipendienaufenthalts anteilig oder vollständig übernommen werden.

Stipendiat(inn)en des Deutschen Historischen Instituts Warschau sind eingeladen, an den Besprechungen der jeweiligen Forschungsbereiche und den Veranstaltungen (Vorträgen, Kolloquien, Tagungen) des Instituts teilzunehmen und sich mit ihren Forschungsinteressen und -arbeiten in die am Institut geführten Diskussionen einzubringen. Sie sind eingeladen, dem Institut (dem Direktor bzw. einem/einer verantwortlichen Mitarbeiter/in des zugeordneten Forschungsbereiches) regelmäßig über den Fortgang ihrer Forschungsarbeit zu berichten und sollten spätestens zwei Monate nach Ablauf der Stipendiatenzeit einen eingehenden Abschlussbericht über ihren Stipendienaufenthalt einreichen. Von Publikationen, die aus dem geförderten Forschungsvorhaben erwachsen, erbittet sich das Deutsche Historische Institut Warschau jeweils ein Belegexemplar für seine Bibliothek.

Die Direktorin des Deutschen Historischen Instituts Warschau kann die Bewilligung des Stipendiums mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, wenn Gründe erkennbar werden, die eine erfolgreiche Beendigung der Arbeit ausgeschlossen erscheinen lassen. Sie kann dies rückwirkend tun, wenn das Stipendium durch unvollständige oder unrichtige Angaben erreicht worden ist oder/und das Stipendium nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde sowie Verpflichtungen (s. vorherigen Absatz) nicht eingehalten wurden.

(Stand: 9/2024)


Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen der Max Weber Stiftung

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Praktika

Praktikumsordnung des Deutschen Historischen Instituts Warschau

Das Deutsche Historische Institut Warschau bietet Interessenten die Möglichkeit, in ihren Arbeitsbereichen Praktika zu absolvieren. Diese Möglichkeit besteht sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch in der Bibliothek des Instituts. Die Praktika im wissenschaftlichen Bereich richten sich an Studierende höherer Semester, deren Studien auf das Gebiet der deutsch-polnischen Beziehungen und der polnischen bzw. ostmitteleuropäischen Geschichte und Kultur ausgerichtet sind. Für ein Praktikum in der Bibliothek können sich Studierende des Bibliothekswesens und der Bibliothekswissenschaften mit Schwerpunkt Wissenschaftliche Bibliotheken bewerben. Die Dauer der Praktika kann individuell festgelegt werden, sollte aber mindestens sechs Wochen betragen.

Praktikant(inn)en im wissenschaftlichen Bereich werden fachlich einem der fünf Forschungsbereiche des Instituts zugeordnet, in dem sie innerhalb der Öffnungszeiten des Instituts 4–5 Stunden verschiedene Tätigkeiten ausführen (z. B. Erstellen von Bibliografien, Internetrecherchen, Lektorat und Übersetzung von wissenschaftlichen Fachtexten, Kopien, Scans, Arbeiten am Mikrofilmlesegerät). Dazu steht ein eigener Computerarbeitsplatz zur Verfügung. Zudem werden Einblicke in weitere Arbeitsbereiche des Instituts (Bibliothek, Verwaltung, Sekretariat, Empfang, Veranstaltungswesen) eröffnet und Möglichkeiten geboten, einen Teil der Praktikumszeit der eigenen fachlichen Fortbildung bzw. der Arbeit an einem eigenen Forschungsthema zu widmen. Voraussetzung für Letzteres ist, dass die im Rahmen des Praktikums anfallenden Arbeiten ordnungs- und termingerecht erledigt werden. Die Praktikant(inn)en sind eingeladen, mit Mitarbeiter(inne)n im Hause über ihre Forschungsinteressen und evtl. geplanten Abschlussarbeiten zu diskutieren und an institutseigenen Veranstaltungen (Kolloquien, Vorträgen etc.) teilzunehmen. Etwaige Abwesenheiten vom Institut während der Öffnungszeiten sind vorher mit dem/der Praktikumsbetreuer/in abzusprechen und im Sekretariat bekanntzugeben.

Im Rahmen der Bibliothekspraktika sollen Praktikant(inn)en möglichst alle bibliothekarischen Arbeitsbereiche kennenlernen: Bestellung, Zugangsbearbeitung (Inventarisierung Bücher und Zeitschriften), technische Buchbearbeitung, Katalogisierung, Katalogpflege, sachliche Erschließung, Benutzung, Fachreferat, EDV-Einsatz einschließlich Online-Informationsvermittlung und CD-ROM-Technik, Pflege des Inhalts der Web-Seiten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit anderen wichtigen Bibliotheken am Standort Warschau vertraut zu machen. Die Praktikant(inn)en der Bibliothek erhalten einen eigenen Computerarbeitsplatz. Etwaige Abwesenheiten vom Institut während der Öffnungszeiten sind vorher mit dem/der Praktikumsbetreuer/in abzusprechen und im Sekretariat bekanntzugeben.

Alle Praktikant(inn)en sollten über Grundkenntnisse des Polnischen (bei deutschen Bewerber(inne)n) bzw. des Deutschen (bei polnischen Bewerber(inne)n) und über EDV-Kenntnisse verfügen. Für Bibliothekspraktika sind Kenntnisse des Regelwerks „Resource Description Access (RDA)“ sowie von allegro-C von Vorteil. Während des Praktikums muss eine Immatrikulation an einer deutschen oder polnischen Hochschule vorliegen. Das Institut geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Krankenversicherung besteht. Die Praktikantentätigkeit begründet keine Versicherungspflicht durch das Institut.

Sofern das Praktikum mindestens 6 Wochen dauert und der/die Praktikant/in unter Einbindung in den Arbeitsprozess einen verwertbaren Beitrag zum Arbeitsergebnis der Praktikumsstelle leistet, werden 450 EUR monatlich gezahlt. Das Institut verfügt über zwei Gästezimmer mit gemeinsamer Küche, die auswärtigen Praktikant(inn)en in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Alle Sachbezüge (z.B. freie Unterkunft in Gästezimmern der Institute) werden mit den Sachbezugswerten nach § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung auf die Praktikumsvergütung bzw. Aufwandsentschädigung angerechnet. Zahlungen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen (z.B. Erstattungen nach BRKG), sind kein Sachbezug. Derzeit (seit 1.1.2020) liegt der Sachbezugswert für ein Gästezimmer bei 265 Euro monatlich. Falls die Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung unter 313 Euro beträgt, bitte beachten: gemäß §§ 26, 17 BBiG dürfen nicht über 75% der Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung als Sachbezug angerechnet werden.

Für die erstmalige Anreise zum und letztmalige Abreise vom Praktikumsort kann eine Erstattung nach BRKG gezahlt werden. Dies gilt aber nicht, sofern die Praktikanten die DAAD-Förderung erhalten, denn in dieser ist bereits eine Pauschale für die Fahrtkosten enthalten.

Der Aufwandsentschädigungs- bzw. Vergütungssatz von 450 EUR monatlich liegt unterhalb der Freigrenze, die der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) für seine Stipendien, mit denen er Praktika in den Auslandsinstituten fördert, gesetzt hat. Daher kollidiert unsere Zahlung nicht mit den DAAD-Stipendien. Die Institute weisen ihre Praktikannt(inn)en rechtzeitig auf dieses Förderprogramm hin. Für beide Praktikumstypen kann bei einer Dauer von wenigstens sechs Wochen beim DAAD ein Kurzzeitstipendium beantragt werden. Nähere Informationen dazu stehen in Gestalt der einschlägigen Richtlinien des DAAD und auf dem Bewerbungsportal des DAAD zur Verfügung. Weitere Auskünfte finden Sie auch auf der Homepage der Max Weber Stiftung.

Anträge auf Gewährung eines Praktikums durch das Deutsche Historische Institut Warschau werden zweimal jährlich (zum 15. März und 15. September) entgegengenommen. Sie sollen neben dem Bewerbungsschreiben einen tabellarischen Lebenslauf, Zeugniskopien (Abitur, Zwischenprüfung), Angaben über Fremdsprachenkenntnisse, eine Immatrikulationsbescheinigung (wenn möglich bereits für den beantragten Praktikumszeitraum), ein Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers einer Hochschullehrerin sowie (nur bei Praktika im wissenschaftlichen Bereich) Angaben zu einem eigenen, während des Aufenthalts am Institut zu verfolgenden Arbeitsthema enthalten. Sie sind zu richten an die stellvertretende Direktorin des Deutschen Historischen Instituts:
Prof. Dr. Ruth Leiserowitz
Deutsches Historisches Institut Warschau/Niemiecki Instytut Historyczny w Warszawie
Pałac Karnickich
Aleje Ujazdowskie 39
PL-00-540 Warszawa
Tel.: +48-22-5258300
Fax: +48-22-5258337
dhi(at)dhi.waw.pl

Mit Annahme des Praktikums verpflichten sich die Praktikant(inn)en, ihren Aufenthalt am Institut für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und sich voll darauf zu konzentrieren; der Institutsverwaltung alle Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des Praktikums von Bedeutung sein können; zu Beginn und am Ende des Praktikumszeitraums persönlich beim Direktor, der Leiterin der Bibliothek und der Verwaltungsleitung vorzusprechen; die allgemeinen Institutsregeln anzuerkennen und zu befolgen sowie an den Versammlungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts teilzunehmen (gilt nur für Praktikant(inn)en im wissenschaftlichen Bereich).

Die Auswahl der Praktikant(inn)en obliegt der Institutsleitung in Absprache mit den Forschungsbereichen bzw. der Bibliothek. Ein Anspruch des Bewerbers/der Bewerberin auf Gewährung eines Praktikums besteht nicht. Die Praktikumsbewilligung kann jederzeit widerrufen werden, wenn triftige Gründe vorliegen.

Am Ende des Praktikums wird dem Praktikanten/der Praktikantin eine Praktikums-bescheinigung ausgestellt. Der Praktikant/die Praktikantin ist seinerseits/ihrerseits verpflichtet, einen knappen Abschlussbericht zu erstellen.

(Stand: 1/2024)

16
Oct
Kolloquium
Bartosz Dziewanowski-Stefańczyk (GHI Warsaw): Historia i pamięć jako czynniki bezpieczeństwa ontologicznego. Polska polityka zagraniczna w okresie 1975-2004
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