Praktikumsordnung des Deutschen Historischen Instituts Warschau


Praktikumsordnung des Deutschen Historischen Instituts Warschau

Das Deutsche Historische Institut Warschau bietet Interessenten die Möglichkeit, in ihren Arbeitsbereichen Praktika zu absolvieren. Diese Möglichkeit besteht sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch in der Bibliothek des Instituts. Die Praktika im wissenschaftlichen Bereich richten sich an Studierende höherer Semester, deren Studien auf das Gebiet der deutsch-polnischen Beziehungen und der polnischen bzw. ostmitteleuropäischen Geschichte und Kultur ausgerichtet sind. Für ein Praktikum in der Bibliothek können sich Studierende des Bibliothekswesens und der Bibliothekswissenschaften mit Schwerpunkt Wissenschaftliche Bibliotheken bewerben. Die Dauer der Praktika kann individuell festgelegt werden, sollte aber mindestens sechs Wochen betragen.

Praktikant(inn)en im wissenschaftlichen Bereich werden fachlich einem der fünf Forschungsbereiche des Instituts zugeordnet, in dem sie innerhalb der Öffnungszeiten des Instituts 4–5 Stunden verschiedene Tätigkeiten ausführen (z. B. Erstellen von Bibliografien, Internetrecherchen, Lektorat und Übersetzung von wissenschaftlichen Fachtexten, Kopien, Scans, Arbeiten am Mikrofilmlesegerät). Dazu steht ein eigener Computerarbeitsplatz zur Verfügung. Zudem werden Einblicke in weitere Arbeitsbereiche des Instituts (Bibliothek, Verwaltung, Sekretariat, Empfang, Veranstaltungswesen) eröffnet und Möglichkeiten geboten, einen Teil der Praktikumszeit der eigenen fachlichen Fortbildung bzw. der Arbeit an einem eigenen Forschungsthema zu widmen. Voraussetzung für Letzteres ist, dass die im Rahmen des Praktikums anfallenden Arbeiten ordnungs- und termingerecht erledigt werden. Die Praktikant(inn)en sind eingeladen, mit Mitarbeiter(inne)n im Hause über ihre Forschungsinteressen und evtl. geplanten Abschlussarbeiten zu diskutieren und an institutseigenen Veranstaltungen (Kolloquien, Vorträgen etc.) teilzunehmen. Etwaige Abwesenheiten vom Institut während der Öffnungszeiten sind vorher mit dem/der Praktikumsbetreuer/in abzusprechen und im Sekretariat bekanntzugeben.

Im Rahmen der Bibliothekspraktika sollen Praktikant(inn)en möglichst alle bibliothekarischen Arbeitsbereiche kennenlernen: Bestellung, Zugangsbearbeitung (Inventarisierung Bücher und Zeitschriften), technische Buchbearbeitung, Katalogisierung, Katalogpflege, sachliche Erschließung, Benutzung, Fachreferat, EDV-Einsatz einschließlich Online-Informationsvermittlung und CD-ROM-Technik, Pflege des Inhalts der Web-Seiten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit anderen wichtigen Bibliotheken am Standort Warschau vertraut zu machen. Die Praktikant(inn)en der Bibliothek erhalten einen eigenen Computerarbeitsplatz. Etwaige Abwesenheiten vom Institut während der Öffnungszeiten sind vorher mit dem/der Praktikumsbetreuer/in abzusprechen und im Sekretariat bekanntzugeben.

Alle Praktikant(inn)en sollten über Grundkenntnisse des Polnischen (bei deutschen Bewerber(inne)n) bzw. des Deutschen (bei polnischen Bewerber(inne)n) und über EDV-Kenntnisse verfügen. Für Bibliothekspraktika sind Kenntnisse des Regelwerks „Resource Description Access (RDA)“ sowie von allegro-C von Vorteil. Während des Praktikums muss eine Immatrikulation an einer deutschen oder polnischen Hochschule vorliegen. Das Institut geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Krankenversicherung besteht. Die Praktikantentätigkeit begründet keine Versicherungspflicht durch das Institut.

Sofern das Praktikum mindestens 6 Wochen dauert und der/die Praktikant/in unter Einbindung in den Arbeitsprozess einen verwertbaren Beitrag zum Arbeitsergebnis der Praktikumsstelle leistet, werden 450 EUR monatlich gezahlt. Das Institut verfügt über zwei Gästezimmer mit gemeinsamer Küche, die auswärtigen Praktikant(inn)en in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Neue Version:

Alle Sachbezüge (z.B. freie Unterkunft in Gästezimmern der Institute) werden mit den Sachbezugswerten nach § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung auf die Praktikumsvergütung bzw. Aufwandsentschädigung angerechnet. Zahlungen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen (z.B. Erstattungen nach BRKG), sind kein Sachbezug. Derzeit (seit 1.1.2020) liegt der Sachbezugswert für ein Gästezimmer bei 235 Euro monatlich. Falls die Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung unter 313 Euro beträgt, bitte beachten: gemäß §§ 26, 17 BBiG dürfen nicht über 75% der Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung als Sachbezug angerechnet werden.

Für die erstmalige Anreise zum und letztmalige Abreise vom Praktikumsort kann eine Erstattung nach BRKG gezahlt werden. Dies gilt aber nicht, sofern die Praktikanten die DAAD-Förderung erhalten, denn in dieser ist bereits eine Pauschale für die Fahrtkosten enthalten.

Der Aufwandsentschädigungs- bzw. Vergütungssatz von 450 EUR monatlich liegt unterhalb der Freigrenze, die der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) für seine Stipendien, mit denen er Praktika in den Auslandsinstituten fördert, gesetzt hat. Daher kollidiert unsere Zahlung nicht mit den DAAD-Stipendien. Die Institute weisen ihre Praktikannt(inn)en rechtzeitig auf dieses Förderprogramm hin. Für beide Praktikumstypen kann bei einer Dauer von wenigstens sechs Wochen beim DAAD ein Kurzzeitstipendium beantragt werden. Nähere Informationen dazu stehen in Gestalt der einschlägigen Richtlinien des DAAD und auf dem Bewerbungsportal des DAAD zur Verfügung. Weitere Auskünfte finden Sie auch auf der Homepage der Max Weber Stiftung.

Anträge auf Gewährung eines Praktikums durch das Deutsche Historische Institut Warschau werden zweimal jährlich (zum 15. März und 15. September) entgegengenommen. Sie sollen neben dem Bewerbungsschreiben einen tabellarischen Lebenslauf, Zeugniskopien (Abitur, Zwischenprüfung), Angaben über Fremdsprachenkenntnisse, eine Immatrikulationsbescheinigung (wenn möglich bereits für den beantragten Praktikumszeitraum), ein Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers einer Hochschullehrerin sowie (nur bei Praktika im wissenschaftlichen Bereich) Angaben zu einem eigenen, während des Aufenthalts am Institut zu verfolgenden Arbeitsthema enthalten. Sie sind zu richten an die stellvertretende Direktorin des Deutschen Historischen Instituts:
Prof. Dr. Ruth Leiserowitz
Deutsches Historisches Institut Warschau/Niemiecki Instytut Historyczny w Warszawie
Pałac Karnickich
Aleje Ujazdowskie 39
PL-00-540 Warszawa
Tel.: +48-22-5258300
Fax: +48-22-5258337
dhi(at)dhi.waw.pl

Mit Annahme des Praktikums verpflichten sich die Praktikant(inn)en, ihren Aufenthalt am Institut für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und sich voll darauf zu konzentrieren; der Institutsverwaltung alle Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des Praktikums von Bedeutung sein können; zu Beginn und am Ende des Praktikumszeitraums persönlich beim Direktor, der Leiterin der Bibliothek und der Verwaltungsleitung vorzusprechen; die allgemeinen Institutsregeln anzuerkennen und zu befolgen sowie an den Versammlungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts teilzunehmen (gilt nur für Praktikant(inn)en im wissenschaftlichen Bereich).

Die Auswahl der Praktikant(inn)en obliegt der Institutsleitung in Absprache mit den Forschungsbereichen bzw. der Bibliothek. Ein Anspruch des Bewerbers/der Bewerberin auf Gewährung eines Praktikums besteht nicht. Die Praktikumsbewilligung kann jederzeit widerrufen werden, wenn triftige Gründe vorliegen.

Am Ende des Praktikums wird dem Praktikanten/der Praktikantin eine Praktikums-bescheinigung ausgestellt. Der Praktikant/die Praktikantin ist seinerseits/ihrerseits verpflichtet, einen knappen Abschlussbericht zu erstellen.

(Stand: 1/2024)

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